Registrierung für den Wehrdienst |
Die Registrierung ist verpflichtend:
· wenn Sie französischer Nationalität sind bzw. · die französische Staatsangehörigkeit vor Ihrem 25. Geburtstag erhalten haben
Registrierungsdatum:
Die Jugendlichen, Jungen und Mädchen, müssen sich spätestens 3 Monate nach Vollendung des 16. Lebensjahres registrieren lassen. Z.B.: Wenn Sie am 10. April 1994 geboren sind, zwischen dem 10. April und dem 30. Juni 2010.
Sonderfall:
Wenn Sie die französische Staatsangehörigkeit (Einbürgerung bzw. Wiedereinbürgerung ...) zwischen Ihrem 16. und Ihrem 25. Lebensjahr erworben haben, müssen Sie sich innerhalb eines Monats nach Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit bzw. nach Wiedereinbürgerung registrieren lassen. Wenn Sie das Recht haben, die französische Staatsangehörigkeit zurückzuweisen oder abzulehnen (Personen mit nur einem Elternteil französischer Nationalität oder Personen, die nicht in Frankreich geboren sind) und nicht von diesem Recht Gebrauch gemacht haben, müssen Sie sich spätestens einen Monat nach Vollendung des 19. Lebensjahrs registrieren lassen. Wenn Sie nicht von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können Sie sich bereits ab dem 16. Lebensjahr registrieren lassen. (Ein in Frankreich von ausländischen Eltern geborenes Kind erhält mit Vollendung des 18. Lebensjahres die französische Staatsangehörigkeit, wenn es in Frankreich zu diesem Zeitpunkt wohnt und sich der erste Wohnsitz dort seit mindestens 5 Jahren mit oder ohne Unterbrechung befindet. – Artikel 21-7 des französischen Gesetzbuchs zum Zivilrecht)
Wo und wie kann man sich registrieren? Um registriert zu werden, müssen Sie sich im Gemeindebüro Ihres Dorfes melden. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Konsulat oder die französische Botschaft. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zu erscheinen, können Sie sich auch durch Ihren gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund ...) anmelden.
Anmeldung:
Sie (oder Ihr Vertreter) unterzeichnen die Anmeldung, die folgende Daten enthält:
· Wohnort und Wohnsitz Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
· einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Dokument zum Nachweis der französischen Staatsangehörigkeit ) · das Stammbuch. Wenn Sie aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Behinderung von der Musterung zum Wehrdienst befreit werden möchten, stellen Sie bitte bei der Anmeldung einen entsprechenden Antrag.
Informationen über die Registrierung:
Während der Registrierung:
Sie erhalten eine erste Information durch den Bürgermeister oder seinen Vertreter bzgl. des Wehrdienstes. Zu beachten ist, dass Sie einen Wohnortwechsel beim zuständigen Wehramt anzeigen müssen, um den Musterungsbescheid zu erhalten. Sie werden ebenfalls über die Konsequenzen bei verspätetem Erscheinen oder Abwesenheit bei dem Musterungstermin informiert. Mit der Registrierung werden Sie auch automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Registrierungsbescheinigung:
Eine Bescheinigung der Registrierung wird Ihnen ausgestellt. Sie enthält folgende Daten: · Ihren Namen und Vornamen · Geburtsdatum und -ort · Wohnort und Wohnsitz · die für die Registrierung zuständige Gemeinde / Stadt bzw. das zuständige Konsulat · Ausstellungsdatum
Die Registrierungsbescheinigung ist vor allem bei staatlichen Prüfungen und öffentlichen Ausschreibungen bzw. zur Anmeldung für den PKW- und Motorradführerschein vorzulegen.
Je nach Alter müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Sie sind zwischen 16 und 18 Jahre alt: · Registrierungsbescheinigung oder Musterungsnachweis oder Nachweis über die Freistellung vom Wehrdienst.
Sie sind zwischen 18 und 25 Jahre alt: · Musterungsnachweis oder Musterungsbescheid oder Nachweis über die Freistellung vom Wehrdienst.
Mädchen, die vor dem 1. Januar 1983 geboren sind, und alle Jugendlichen (Mädchen und Jungen) über 25 Jahren: · Es werden keine Unterlagen verlangt. Achtung! Bitte bewahren Sie die Registrierungsbescheinigung gut auf und machen Sie davon vorsichtshalber Fotokopien, weil im Rathaus bzw. im Gemeindebüro kein Duplikat ausgestellt werden kann. Im Fall von Verlust oder Diebstahl können Sie jedoch im zuständigen Wehramt einen Beleg erhalten.
Änderung des Wohnsitzes oder des Familienstands:
Wenn sich nach der Registrierung Ihr Wohnsitz oder Familienstand ändert, müssen Sie dies bis zum Alter von 25 Jahren dem zuständigen Wehramt mitteilen. Verwenden Sie dafür bitte das Cerfa-Formular Nr. 11718 * 01. Sie müssen ebenfalls dem Wehramt mitteilen, wenn Sie sich länger als vier Monate nicht an Ihrem ersten Wohnsitz aufhalten.
Fehler bei der Registrierung:
Eine nicht termingerechte Registrierung ist regelwidrig und zieht unterschiedliche Konsequenzen nach sich. Z.B. haben Sie dann nicht das Recht, staatliche Prüfungen wie Abitur, CAP oder BEP abzulegen.
Wie bringt man seine Papiere wieder in Ordnung?
Sie können sich jederzeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres im zuständigen Rathaus bzw. Gemeindebüro melden (bzw. im zuständigen Konsulat oder der französischen Botschaft, wenn Sie im Ausland wohnen). Die Registrierungsbescheinigung wird Ihnen daraufhin ausgehändigt werden.
Für weitere Informationen:
Wenn Sie in den Départements 54 - 55 - 57 - 88 wohnen: BUREAU DU SERVICE NATIONAL DE NANCY Anmeldung: Caserne Verneau, 80 rue du Sergent Blandan 54000 NANCY Anschrift: case officielle 40032 - 54035 NANCY CEDEX Sprechzeiten: Montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr. Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Tel.: 03.83.87.12.08. Fax: 03.83.87.12.06. Internet: http://www.defense.gouv.fr E-Mail: bsn-ncy-apd@dsn.sga.defense.gouv.fr
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