Sterbefall

 

Benötigte Unterlagen:

 

·         Totenschein

·         Stammbuch oder falls nicht vorhanden einen Ausweis

 

ERBSCHEINSVERFAHREN:

 

Die direkten Erben erhalten nach Eintritt des Erbfalls den Erbschein, wenn sie sich durch Vorlage des Stammbuchs (*) als solche legitimieren können.

 

(*) Ggf. die verschiedenen Stammbücher vorlegen.

 

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