Sterbefall |
Benötigte Unterlagen:
· Totenschein
· Stammbuch oder falls nicht vorhanden einen Ausweis
ERBSCHEINSVERFAHREN:
Die direkten Erben erhalten nach Eintritt des Erbfalls den Erbschein, wenn sie sich durch Vorlage des Stammbuchs (*) als solche legitimieren können.
(*) Ggf. die verschiedenen Stammbücher vorlegen.
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